EU weit dürfen ab dann keine neuen Diesel und Benziner mehr neu zugelassen werden.
Ab 2035 sollen in der EU nur noch Neuwagen verkauft werden, die keine Treibhausgase ausstoßen. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen, aber das gilt als Formsache. Alle neuzugelassenen Fahrzeuge dürfen dann kein CO2 mehr ausstoßen. Denn die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken. Darauf einigten sich unter anderem die EU-Mitgliedstaaten beim EU-Umweltrat.
In einem Zwischenschritt sollen die CO2-Emissionen von neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 um rund die Hälfte sinken. Das Flottenziel der EU verpflichtete die Autohersteller dazu, den gesamten CO₂-Ausstoß aller von ihnen innerhalb eines Jahres verkauften Pkw, also für die komplette Flotte, Schritt für Schritt zu senken.
Wenn Mobilität erschwinglich bleiben und sauber werden soll, gibt es nur eine Möglichkeit: schnell mehr Elektroautos bauen.
stellvertretender EU-Kommissionschefs Frans Timmermans
Die Fahrzeughersteller hätten das längst erkannt, sagt der Sozialdemokrat, allerdings auch die Wettbewerber im Rest der Welt. China plant bis Ende des Jahres 2023 mehr als 80 neue E-Automodelle auf den internationalen Markt bringen.
Und da müssen wir mithalten. Wir wollen diese Schlüsselindustrie nicht anderen überlassen. Dafür müssen wir investieren, um Europas Autoindustrie so zu verändern, dass sie diese Elektroautos für den weltweiten Markt baut.
stellvertretender EU-Kommissionschefs Frans Timmermans
Sinkende CO₂-Grenzwerte tragen insgesamt zum Klimaschutz bei, senken den fossilen Kraftstoffverbrauch und damit die gesamten Betriebskosten für die Fahrzeuge. Und auch der Plan der EU, den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs für die Berechnung der Klimafolgen transparent zu machen, scheint aufzugehen
Wir sehen in der Entscheidung ein klares Signal für mehr Klimaschutz und zugleich Planungssicherheit für die Automobilindustrie.
EU – Bestandschutz für die alten Fahrzeuge
Für vor 2035 erworbene Fahrzeuge mit Verbrennermotor soll es weiterhin einen sogenannten Bestandschutz geben. Damit können diese Fahrzeuge auch ab 2035 noch gefahren werden. Inwieweit strengere Schadstoffrichtlinien zur Luftreinhaltung dazu führen, dass ältere Autos von zonalen oder streckenbezogenen Fahrverboten betroffen sind, bleibt generell abzuwarten.
Also gilt das neue Gesetz nur für Pkw, die ab dem 1.1.2035 neu zugelassen werden. Nach aktuellem Stand dürfen Autos mit Verbrennungsmotor auch nach diesem Tag noch weiterverkauft und – sofern es sich nicht um die Erstzulassung handelt – zugelassen werden.
Wie mobil Fahrzeuge mit Verbrennermotor längerfristig werden sein können, wird dann auch von der Entwicklung des Kraftstoffangebotes abhängen. Und: So, wie Fahrzeuge mit Verbrennermotor auch ab 2035 noch gefahren werden dürfen, wird mit diesen Gebrauchtwagen auch gehandelt werden dürfen.
Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat die Bundesregierung Deutschlands das Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030 ausgegeben. Bis dahin soll es – geht es nach den Berliner Plänen – 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben. Das Verhältnis zwischen Elektroautos und Ladepunkten würde sich damit nur geringfügig verschlechtern.
Die Preisentwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird von vielen Faktoren bestimmt. In städtischen Regionen könnten schärfere Richtlinien zur Luftreinhaltung die Nachfrage nach älteren Verbrennern, insbesondere nach Dieselfahrzeugen der Euro-Normen 4 und 5, senken. Abzuwarten bleibt hier die Entwicklung durch eine größere Nachfrage in anderen Regionen oder im Ausland.
Pläne für schwere Nutzfahrzeuge
Neben Pkw und leichteren Nutzfahrzeugen will die EU künftig auch den CO2-Ausstoß von schweren Nutzfahrzeugen verringern.
Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge sollen so Lkw und Busse bis zum Jahr 2040 90 Prozent weniger CO2 ausstoßen – im Vergleich zu 2019. Als Zwischenziel soll der CO2-Ausstoß ab 2030 bereits um 45 Prozent verringert werden. Hiervon ausgenommen sind etwa Kranken-, Feuerwehrwagen und Fahrzeuge der Landwirtschaft.