Die Förderungen für den Ankauf E -Bikes und Transporträdern
Nach einer Fördererhöhung im vergangenen Juli wird die finanzielle Unterstützung für den Kauf von E-Bikes und Transporträder erneut erhöht. (Elektro-)Transporträder werden mit bis zu 1.000 Euro (bisher 850 Euro) gefördert, 850 Euro übernimmt nun das Umweltministerium und 150 Euro der Sportfachhandel. Förderberechtigt sind Betriebe, Vereine, Gemeinden und auch Privatpersonen.
Der Kauf von mindestens fünf Elektrofahrrädern wird für Betriebe, Gemeinden und Vereine mit einem E-Mobilitätsbonus von insgesamt 400 Euro pro Rad (bisher 350 Euro) finanziell unterstützt, davon steuert das Umweltministerium jeweils 250 Euro bei und der Sportfachhandel 150 Euro.
Der Bund hat für die „Klimaaktiv mobil“-Fahrradoffensive im Jahr 2021 bis zu 40 Mio. Euro budgetiert. Damit schaffe man „wichtige Impulse für eine klimafreundliche Mobilität der Zukunft“ und belebe mit Klimaschutzinvestitionen die regionale Wirtschaft, so Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Aussendung.
„Besonders jetzt, in der Corona-Krise, können durch den Kauf und die Reparatur von E-Bikes und Transporträdern heimische Händler und Reparaturwerkstätten gestärkt werden“, sagte WKÖ-Sporthandelsobmann Michael Nendwich. Für Reparaturdienstleistungen wurde per Jahresbeginn die Mehrwertsteuer von 20 auf zehn Prozent gesenkt.
Die Förderungen für den Ankauf von E-Autos werden auch im kommenden Jahr fortgesetzt.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt dafür 2021 insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll der eingeschlagene Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems erfolgreich weitergeführt werden.
“Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Ich freue mich, dass wir auch im nächsten Jahr den Umstieg auf die E-Mobilität fördern. Denn eines haben wir in den letzten Monaten gesehen: Die Förderung wird sehr gut angenommen und sie wirkt. Diesen erfolgreichen Weg werden wir jetzt fortsetzen”, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur verlängerten Förderungsoffensive.
Die Förderungen für das Jahr 2021 für private PKW
- E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)
2.000 Euro Automobilimporteure + 3.000 Euro BMK
insgesamt 5.000 Euro pro Fahrzeug
- Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
1.250 Euro Automobilimporteure + 1.250 Euro BMK
insgesamt 2.500 Euro pro Fahrzeug
Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht. Weitere Informationen zu den E-Mobilitätsförderungen finden Sie unter: umweltfoerderung.at
Förderungen PKW für das Jahr 2021 für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
- E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG
2.000 Euro Automobilimporteure + 2.000 Euro BMK
insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug
- Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
1.000 Euro Automobilimporteure + 1.000 Euro BMK
insgesamt 2.000 Euro pro Fahrzeug
Der Anteil der Automobilimporteure wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Weitere Informationen zu den E-Mobilitätsförderungen finden Sie unter: umweltfoerderung.at
Förderung für Ankauf von Elektrofahrzeugen und Zweirädern
Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können sich so auch im Jahr 2021 den Ankauf von Elektrofahrzeugen und Zweirädern fördern lassen. Die Fördersummen werden vom BMK gemeinsam mit den Importeuren bereitgestellt. Private können so bei einer Anschaffung eines E-PKW bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug erhalten, bei E-Zweirädern bis zu 1.200 Euro pro Fahrzeug.
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind es pro E-PKW bis zu 4.000 Euro, bei E-Zweirädern ebenfalls bis zu 1.200 Euro.
Neben der Ankaufsförderung für E-Autos und E-Fahrräder wird auch die Förderung von Nutzfahrzeugen und E-Zweirädern verlängert.
Verbesserungen bei „Right-to-Plug“
Neben den Fahrzeugen, werden auch Ladestation-Lösungen weiter gefördert. Dabei besteht erstmals die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur losgelöst vom Fahrzeugkauf zur Förderung einzureichen. Das ist im Hinblick der Umsetzung des Right-to-Plugs eine wichtige Verbesserung und bringt neben der angekündigten Erleichterung im Wohnrecht weitere Verbesserungen für die Ladeinfrastruktur in Österreich mit sich.
“Der Trend in Europa geht eindeutig Richtung E-Auto. Das unterstützen wir im Klimaschutzministerium. Auch mit einer verbesserten Förderung für Ladestationen, mit gesetzlichen Maßnahmen und mit einem guten Ladestellenregister.”
Förderhöhen für private Wallboxen
Förderhöhen für sogenannte Wallboxen oder ein intelligentes 3-phasiges Ladekabel für Ein- oder Zweifamilienhäuser können bis zu 600 Euro betragen. Für Intelligente OCPP-fähige Ladestation in Mehrparteienhäuser sind es zwischen maximal 900 Euro (Einzelanlage) und 1.800 Euro (Gemeinschaftsanlage).
Die private E-Ladeinfrastruktur ist weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf und erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.
- Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus insgesamt 600 Euro BMK pro Ladestation bzw. Ladekabel
- Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage insgesamt 900 Euro BMK pro intelligenter Ladestation
- Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage insgesamt 1.800 Euro BMK pro intelligente Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Voraussetzung: Eine Wallbox bzw. ein intelligentes Ladekabel ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig. Eine Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Material- und Montagekosten sowie die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig. Netzentgelte sind nicht förderfähig.
Die genauen Förderangebote und weitere Details sind ab dem 1. Jänner 2021 auf der Website der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter umweltfoerderung.at abrufbar.
Förderhöhen für betriebliche Ladeinfrastruktur
Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind
Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).
Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang
- AC-Normalladepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und OCPP-fähig) insgesamt 900 Euro BMK pro Ladepunkt
- DC-Schnellladepunkt mit < 50 kW insgesamt 4.000 Euro BMK pro Ladepunkt
- DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW aber weniger als 100 kW insgesamt 10.000 Euro BMK pro Ladepunkt
- DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW insgesamt 20.000 Euro BMK pro Ladepunkt
Voraussetzung: Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Weiters muss die Ladeinfrastruktur kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.
Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nichtdiskriminierendem Zugang
- AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW insgesamt 2.500 Euro BMK pro Ladepunkt
- DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW insgesamt 15.000 Euro BMK pro Ladepunkt
- DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW insgesamt 30.000 Euro BMK pro Ladepunkt
Voraussetzung: Es ist jeder Ladepunkt verpflichtend in das E-Control Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der ad-hoc Preis auszuweisen. Für eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung des Ladestroms ist die Maßeinheit Kilowattstunde (kWh) zu verwenden. Dabei bleibt es den anbietenden Unternehmen unbenommen, neben der Abgabe von Strom nach kWh andere verbrauchsunabhängige Preisbestandteile, wie ein Einmalentgelt je Ladevorgang oder eine Abgeltung des “Besetzthaltens” der Ladesäule in Form einer Parkgebühr oder ähnliches, zu erheben. Weiters ist eine nicht-diskriminierende Roamingfähigkeit sowie eine faire und nichtdiskriminierende Gestaltung der Roaming-Gebühren sicherzustellen.
Die genauen Förderangebote und weitere Details sind ab dem 1. Jänner 2021 auf der Website der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter umweltfoerderung.at abrufbar.
E-Mobilität gewinnt an Akzeptanz
Die Elektromobilitätsförderungen der vergangenen Jahre und insbesondere die vom Klimaschutzministerium im Sommer erhöhten Fördersummen haben in Österreich für einen Boom bei E-Autos und anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen geführt. Im September wurde mit circa 9 Prozent der höchste Anteil an E-Autos bei den Neuzulassungen in Österreich verzeichnet. Zudem gab es seit der Erhöhung mehr als 11.000 Anträge. Das ist im Vergleich zu den Vormonaten eine deutliche Steigerung um mehr als das Dreifache.